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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ProfiSol GmbH

1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ProfiSol GmbH (nachfolgend “ProfiSol GmbH”) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde”). Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ProfiSol GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
b) Das Verkaufspersonal von ProfiSol GmbH ist nicht berechtigt, verbindliche Vereinbarungen im Namen von ProfiSol GmbH zu treffen.

2. Vertragsschluss, Bedingungen
a) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der ProfiSol GmbH kommt zustande, wenn die ProfiSol GmbH den Auftrag des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, ist der Kunde an seine Erklärung nicht mehr gebunden.
b) Der Vertrag steht unter der Bedingung, dass nach Prüfung durch die ProfiSol GmbH sowie nach Zustimmung durch den jeweiligen Netzbetreiber mindestens 80% der vereinbarten Modulleistung realisierbar sind. Bei einer geringeren Realisierbarkeit ist der Vertrag unwirksam. Der Kunde kann jedoch die Ausführung der tatsächlich realisierbaren Modulleistung verlangen.
c) Gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden richten sich nach der beiliegenden Widerrufsbelehrung.
d) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne rechtlichen Grund, gelten die Regelungen des § 648 BGB, wobei abweichend von § 648 Satz 3 BGB vermutet wird, dass der ProfiSol GmbH 15% der vereinbarten Vergütung für die noch nicht erbrachte Werkleistung zustehen. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Betrag angemessen ist.

3. Vertragsgegenstand, Voraussetzungen
a) Vertragsgegenstand ist die Projektierung, Lieferung und Montage von Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und Stromspeichern sowie die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Energieversorger. Die ProfiSol GmbH schuldet nicht die Aktivierung des Netzanschlusses und den Einbau eines einspeisefähigen Stromzählers.
b) Der Kunde hat folgende bauseitige Voraussetzungen zu schaffen: statische Tragfähigkeit des Montageorts, ungehinderter Zugang zum Montageort, bestehende Elektroinstallation nach aktuellen technischen Regeln, funktionsfähiger und stabiler Internetanschluss mit WLAN am Installationsort des Wechselrichters und Speichers sowie ausreichende Bandbreite des Internetanschlusses.
c) Die Einholung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse obliegt dem Kunden.
d) Die ProfiSol GmbH ist berechtigt, Änderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
e) Die ProfiSol GmbH kann Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen.

4. Leistungszeit
a) Die Lieferung der Module erfolgt voraussichtlich innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss, vorausgesetzt, der Kunde hat seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
b) Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ProfiSol GmbH.
c) Verzögert sich die Lieferung oder Montage aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden, werden Fristen und Termine entsprechend verlängert. Weitere Ansprüche der ProfiSol GmbH bleiben unberührt.
d) Verzögerungen durch Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, öffentliche Vorgaben) bleiben bei der Berechnung von Fristen und Terminen unberücksichtigt.

5. Preise, Zahlung
a) Verzögert sich die Durchführung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 4 Monate, kann die ProfiSol GmbH den Vertragspreis an gestiegene Einkaufspreise anpassen.
b) Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 70% der Gesamtsumme sind nach Lieferung und erfolgreicher Montage der Photovoltaikmodule fällig, und 30% nach Lieferung und erfolgreicher Montage des Wechselrichters und ggf. des Speichersystems. Nach Zahlungseingang der 70%-Teilrechnung wird der AC-Montagetermin für den Wechselrichter und Speicher vereinbart. Nach vollständigem Zahlungseingang der Schlussrechnung erfolgt die Fertigmeldung der Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber.
c) Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig.
d) Die ProfiSol GmbH behält sich vor, den Zählertausch beim Energieversorger erst nach vollständiger Bezahlung des Anlagenpreises zu veranlassen.
e) Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche der ProfiSol GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Leistungsverzug
a) Die ProfiSol GmbH gerät in Verzug, wenn fix vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden. Leistet die ProfiSol GmbH nach einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und der ProfiSol GmbH zugehen. Das Kündigungsrecht des Kunden ist verwirkt, wenn es nicht innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der gesetzten Frist ausgeübt wird.
b) Ohne fix vereinbarten Termin gerät die ProfiSol GmbH nach Ablauf der unter 4.a) genannten Fristen nur durch Mahnung in Verzug. Leistet die ProfiSol GmbH innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mahnung nicht, kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren schriftlich gesetzten Frist vom Vertrag zurücktreten.
c) Die ProfiSol GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die auf ausbleibende Selbstbelieferung zurückzuführen sind, sofern die ProfiSol GmbH diese unverzüglich mitteilt. Dauert die Nichtbelieferung mehr als 4 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, der Kunde jedoch nur, wenn ihm die Annahme von Ersatzprodukten unzumutbar ist. Bei Rücktritt erstattet die ProfiSol GmbH dem Kunden geleistete Anzahlungen, sofern die bereits erbrachten Leistungen keinen Wert mehr für den Kunden haben.
d) Der Kunde kann Schadenersatz nach allgemeinen Regeln verlangen, wobei die Erstattung fiktiver Entgelte aus nicht erfolgter Stromeinspeisung ausgeschlossen ist.

7. Zahlungsverzug
a) Der Kunde gerät in Zahlungsverzug nach Erhalt einer Mahnung oder spätestens 30 Kalendertage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB.
b) Die Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ProfiSol GmbH.
b) Sollte die ProfiSol GmbH ihr Eigentum aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlieren, tritt der Kunde bereits jetzt aufschiebend bedingt seinen Anspruch auf Einspeisevergütung gegen den Netzbetreiber in Höhe des jeweiligen Verzugsbetrages an die ProfiSol GmbH ab.

9. Abnahme
a) Nach Abschluss der Installationsarbeiten und erfolgreicher Funktionsprüfung der Anlage hat der Kunde diese gegenüber der ProfiSol GmbH oder deren Beauftragten abzunehmen. Die vorbehaltlose Nutzung oder Zahlung der fälligen Rechnungen gilt als Abnahme. Die Installation des Stromzählers durch den Energieversorger ist keine Abnahmevoraussetzung.
b) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

10. Mängel
a) Bei Mängeln der Leistung der ProfiSol GmbH hat der Kunde zunächst das Recht auf Nachbesserung. Hierfür ist eine Frist von mindestens 21 Kalendertagen zu setzen.
b) Beseitigt die ProfiSol GmbH den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Erstattung fiktiver Entgelte aus nicht erfolgter Stromeinspeisung ist ausgeschlossen.

11. Haftung
a) Der Kunde haftet für die Einhaltung der Voraussetzungen nach Ziffer 3.b). Im Übrigen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Die ProfiSol GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der ProfiSol GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der ProfiSol GmbH ausgeschlossen.
c) Die ProfiSol GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn.
d) Die ProfiSol GmbH hat das Recht, bei eigener Haftung den Schaden selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

12. Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Einseitige Erklärungen der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, verpflichten sich die Parteien, diese durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommen.
d) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

(Stand: 10.11.2021)